A)
Sofern es sich um Vermittlungsgeschäfte auf Rechnung der durch uns vertretenen Unternehmen handelt, finden unsere nachfolgend aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen keine Gültigkeit.
Diesen Geschäften liegen die jeweiligen Geschäftsbedingungen des vertretenen Unternehmens zugrunde.
In allen anderen Fällen erlangen nachfolgende Bestimmungen ihre Gültigkeit.
B) Geschäftsbedingungen Hahn GmbH & Co. KG
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Sondervereinbarungen, welche unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ausschließen bzw. diesen widersprechen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Sondervereinbarungen, welche durch unsere Außendienstmitarbeiter getroffen worden sind. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Geschäftspartners, haben für unsere Lieferungen und Leistungen keine Geltung, soweit wir sie nicht ausdrücklich anerkennen. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders widersprechen. Widerspricht der Besteller unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, gelten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen in vollem Umfange und uneingeschränkt als angenommen. Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen schließen in jedem Falle die Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ohne jegliche Vorbehalte und den Verzicht auf eigenen formularmäßige Bedingungen unserer Geschäftspartner ein. Das gleiche gilt für die Leistung einer evtl. Anzahlung und der ersten Zahlung durch unsere Geschäftspartner.
1. Auftragsannahme
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Aufträge, auch wenn sie uns durch unsere Beauftragten im Außendienst übermittelt werden, gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in deren Umfang als angenommen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist. Wir haben hierfür eine Frist von 4 Wochen ab Eingang des Auftrags bei uns. Bis dahin entstehen für uns keinerlei Verbindlichkeiten. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche und schriftliche Nebenabreden zu treffen. Werden solche Abreden trotzdem getroffen, erhalten sie erst dann Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche, fernmündliche oder per Fax oder Email getroffene Abmachungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und außerdem alle Kosten, die uns aus nachträglichen Änderungswünschen des Bestellers erwachsen. Die Umsatzsteuer-Identnummer und Steuernummer sind uns unaufgefordert bei Auftragserteilung mitzuteilen.
Bei Erstaufträgen behalten wir uns Vorkasse bei den ersten zwei Bestellungen vor.
2. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für unsere Erzeugnisse für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferungstag. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – soweit gesetzlich zulässig – wie folgt:
3. Liefer- und Leistungszeit
Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers, auch bei Überbringung durch unsere Beauftragten. Sofern wir zu Lasten des Auftraggebers eine Transportversicherung abschließen, ist im Schadensfall nur dann Ersatz zu leisten, wenn der Transportschaden, der die Versendung ausführenden Personen oder Anstalt unverzüglich gemeldet, der Schaden ordnungsgemäß aufgenommen und die Schadensmeldung an uns erstattet wird.
Sich aus Verschulden ergebende Fehlleitungen der Sendung gehen zu Lasten des Bestellers. Alle außerhalb der normalen Frachttarife (Stand Juli 2003) liegenden Zuschläge (Express, Luftfracht, LKW-Maut, etc.) gehen zu Lasten des Empfängers, soweit er diese Art der Zusendung wünscht oder sich diese Art der Zusendung aus dem vom Besteller zur Bedingung gemachten Liefertermin ergibt – bzw. als schnellste Versandart erforderlich ist. Um die Einhaltung der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen und Termine sind wir nach besten Kräften bemüht. Unsere Angaben sind jedoch unverbindlich. Der Besteller hat hierwegen – soweit gesetzlich zulässig – keine Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung bzw. mit dem Eingang der Rücksendung einer Druckfreigabe und/oder Materialfreigabe, falls diese für die Bestellung relevant ist. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung unserer Ware abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik, Kohlen-, Kraft- und Rohstoffmangel, Versagung der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung oder höhere Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der Lieferfristen und Preise. Eine so herbeigeführte Abänderung der von uns bestätigten Preise und Lieferzeiten berechtigt den Besteller nicht – soweit gesetzlich zulässig – vom Auftrag zurückzutreten oder Forderungen irgendwelcher Art an uns zu stellen. Die vorgenannten Ereignisse berechtigen uns – sofern gesetzlich zulässig – zum ganzen oder teilweisen Rücktritt von übernommenen Aufträgen, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
4. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung (Rechnungsdatum) erbrachten geltenden Mehrwertsteuer (MwSt.). Ab einem Nettowarenwert von € 500,00 beinhalten unsere Verkaufspreise die normalen Transportkosten der gültigen Frachttarife (Stand Juli 2003) ausschließlich Versicherungskosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mehrkosten die durch die LKW-Maut entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
Liegt der Warennettowert unter € 500,00 so sind wir berechtigt, anteilige Transportkosten in Höhe von 5 % vom Warenwert, mindestens aber € 10,00 und die Gebühren, die durch die LKW-Maut entstanden sind, zu berechnen.
Die Standardverpackung ist im Angebotspreis enthalten. Vom Besteller gewünschte Sonderverpackungen werden mit dem Besteller schriftlich vereinbart und von uns in Rechnung gestellt. Bei Anlieferung auf Euro-Paletten sind diese vom Besteller als Austauschpaletten sofort zurückgegeben oder werden ihm zu Selbstkosten berechnet. Filme gehören nicht zum Lieferumfang und bleiben unser Eigentum.
Entwürfe, Ausdrucke und Muster, die vom Besteller angefordert wurden, werden berechnet, auch wenn keine Auftragserteilung nachfolgte. Von uns gefertigte Entwürfe bleiben auch nach der Ablösung unser Eigentum und können von uns für Werbezwecke verwendet werden. Die erste Korrektur ist im Druckpreis enthalten. Jede weitere – von uns nicht verschuldete Korrektur – wird gesondert berechnet.
Die Korrekturabzüge und Andrucke müssen im Detail nicht der Auftragsausführung entsprechen. Sie sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen, im Zeilen- und Typenabstand des jeweiligen Beschriftungssystems nachzumessen und uns druckreif gezeichnet zurückzugeben.
Bei automationsgerechten Zahlungsvordrucken ist der Besteller verpflichtet, die Korrekturen auch dem Geldinstitut zur Überprüfung der vorgeschriebenen und festgelegten Normausführung vorzulegen und bestätigen zu lassen. Unterlässt der Besteller diese, vom Sparkassen- und Giroverband empfohlene Überprüfung durch ein Geldinstitut, haften wir nicht für die Richtigkeit und Verwendbarkeit der Vordrucke. Wir haften nicht für Fehler, die vom Besteller übersehen wurden. Fernmündliche Änderungen und Druckreiferklärungen werden nach bestem Gewissen durchgeführt, berechtigen aber in keinem Falle zu Beanstandungen. Fernmündliche Änderungen und Druckreiferklärungen müssen daher auf dem schnellsten Wege schriftlich vom Besteller bestätigt werden. Verzögerungen der Korrekturrücksendungen, die sich entscheidend auf die Einhaltung der Lieferfrist auswirken, berechtigen uns zur Verschiebung des Liefertermins. Spätestens bei der Auftragserteilung muss uns durch den Besteller angegeben werden, welche Beschriftungsmaschine für seine Endlosdrucke eingesetzt wird. Ungenügende Angaben, die zu Fehlern führen, entbinden uns von jeder Haftung gegenüber dem Besteller. Verzichtet der Besteller auf Einsendung eines Korrekturabzuges und somit auf die Druckreiferklärung, übernimmt er selbst die Verantwortung bezüglich der Richtigkeit. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Satzausführung und Verarbeitung – die nicht zur Störung des Arbeitsablaufes beim Besteller führen – behalten wir uns vor. Auftragsstornierungen oder Abänderungen, die von uns bereits geleistete Arbeiten oder bereits erstelltes Material nicht mehr verwendbar werden lassen, sind in vollem Umfange vom Besteller zu tragen.
Die Preise für unsere Erzeugnisse beruhen auf den bei Vertragsabschluss geltenden Kostenfaktoren. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung und Leistung berechtigen uns zur Preisänderung, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate vergangen sind.
Es ist deswegen vereinbart, dass die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zur Abrechnung gelangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate vergangen sind. Der Käufer verzichtet auf Offenlegung der jeweiligen Kostenfaktoren.
Liegt dem Preisangebot sowie der Auftragsbestätigung offenbar ein falscher Preis aufgrund von Übertragungsfehlern zugrunde, so sind wir berechtigt, eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt der Besteller diese Korrektur ab oder kann zwischen den Vertragspartnern keine Verständigung erzielt werden, so steht uns – soweit gesetzlich zulässig – ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu, das schriftlich angezeigt werden muss.
5. Lagergebühren
Lieferungen auf Abruf, die nicht innerhalb von 3 Monaten abgenommen werden, berechtigen uns zur Berechnung einer Lagergebühr von 5 % des eingelagerten Auftragswertes für jeden weiteren Monat. Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus §326 BGB in vollem Umfang zu, hingegen steht uns aber das Recht zu, vom Vertrag auch nur teilweise zurückzutreten.
6. Verpackungsverordnung
Falls keine DSD oder sonstige Gebühren berechnet werden, so geschieht dies weisungsgemäß. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass Sie als Selbstentsorger oder Lizenznehmer gemäß der Verpackungsverordnung handeln.
7. Zahlung
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, gewähren wir 2 % Skonto. Beträge unter € 100,– sind rein netto zahlbar. Bezüglich weiterer Entgeldminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen, die Sie bitte einhalten. Scheck- und Wechselzahlungen bedürfen des Einverständnisses und gelten erst nach Einlösung des Zahlungsmittels als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Diskontspesen und sonstige Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist – soweit gesetzlich zulässig – nicht berechtigt, aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Zum Inkasso sind unsere Beauftragten nur bei Vorlage einer gültigen Inkassovollmacht berechtigt. Bei Zielüberschreitung erfolgt eine Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von jeweils 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EBZ.
Bei Abrufaufträgen sind jeweils der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug auf Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gemäß §455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis über bestimmte Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
Bei Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Käufer verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum geltend zu machen. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen. Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu bewahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass wir in einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen sind.
Werden die gelieferten Waren mit einer anderen Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil dieser Sache werden, so überträgt uns der Käufer schon jetzt im Verhältnis der Werte der miteinander verbundene Sachen das Eigentum an dieser Sache, die er insoweit für uns in Verwahrung nimmt. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen etc. auf schnellstem Wege Mitteilung zu machen.
9. Vertragslösung
Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Sie ist Geschäftsgrundlage. Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen uns, Vorauszahlungen des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistungen, deren Art von uns zu bestimmen sind, zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Nachweis solcher Umstände gilt durch uns vorliegende Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht. Zum Beweis dafür reicht im Streitfalle die Vorlage bei einem von uns zu benennenden Notar aus, der über den Namen der Auskunftei bzw. Bank Stillschweigen zu bewahren hat.
Wird eine bei uns bestellte Ware aus irgendwelchen Gründen nicht abgenommen bzw. treten wir aus den uns gegebenen Möglichkeiten vom Vertrag zurück, so ist der Käufer verpflichtet sofern gesetzlich zulässig – als Schadensersatz pauschal 15 % des Auftragswertes zu zahlen, wobei uns vorbehalten bleibt, höheren Schaden gegen Nachweis ebenfalls zu verlangen.
10. Weitere Bestimmungen
Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Rohstoffe können nicht zu Beanstandungen führen, sofern sie den diesbezüglichen Lieferungsbedingungen und zulässigen Materialschwankungen des Herstellerzweigs entsprechen. Bei Beanstandungen, die eindeutig auf Mängel des Materials zurückzuführen sind, haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur in dem Umfang, in dem unser Vorlieferant die Ansprüche übernimmt. Im übrigen wird dem Besteller allgemein die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Besteller erklärt sich jedoch einverstanden, Minderlieferungen und Mehrlieferungen bis 10 % bei Auflagen unter 10.000 Satz bzw. Blatt bis 20 % gegen Verrechnung anzuerkennen.
11. Datenschutz
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass sein personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden; dasselbe gilt für Angebotsdaten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsstatut
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechselklagen und Scheckprozesse, ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Schriftverkehr
Unsere schriftlichen Erklärungen gelten als unseren Auftraggebern zugegangen, wenn sie unter der uns zuletzt bekannt gewordenen Anschrift abgesandt worden sind. Ihre Absendung wird vermutet, wenn sich ein abgezeichneter Durchschlag in unserem Besitz befindet.
14. Mündliche Nebenabsprachen
Mündliche Nebenabsprachen sind nur dann von Wirksamkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
15. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.
